Urlaub in Lichtenau-Husen
Europa-Feriendorf
D-33165 Lichtenau-Husen
Teutoburger Wald • Eggegebirge • Sauerland

Mietbedingungen, Parkordnung und AGB

Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigentümer des vermittelten Ferienhauses.

Diese Webseite vermittelt die Reservierung und Buchung von Ferienwohnungen im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer. Der Mietvertrag kommt zwischen dem jeweiligen Eigentümer als Vermieter und dem Mieter zustande. Nach Vertragsabschluss erklärt sich der Mieter mit der Speicherung und der Weitergabe seiner Daten (Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an den Eigentümer des gebuchten Ferienobjektes einverstanden.

Die Appartements sind nach den individuellen Geschmäckern der jeweiligen Eigentümer gestaltet und eingerichtet. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Überlassung eines Appartements, welches den vorgenannten Beschreibungen durch die Webseiten www.Europa-Feriendorf.de entspricht. Sofern dem Mieter das von ihm angemietete Appartement nicht zusagt, obwohl es den objektiven Beschreibungen entspricht, hat er keinen Anspruch auf ersatzweise Zuweisung eines anderen Appartements. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Mietvertrag ausgeschlossen.

Das Webangebot und die Prospekte des Europa-Feriendorfs erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

Buchung und Vertragsabschluss

Ihre Reservierungsanfrage kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Anfrage elektronisch auf den Webseiten des Europa-Feriendorfs vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Reservierungsanfrage mit aufgeführten Teilnehmern, für deren spätere Vertragsverpflichtung der Reservierende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich ab 3 Übernachtungen und über den Jahreswechsel ab 7 Übernachtungen. Unabhängig von der Anzahl der Übernachtungen fällt pro Buchung eine Servicepauschale in Höhe von €22.50 an.

Über die Annahme der Reservierung werden sie mündlich, telefonisch, elektronisch per Mail oder Nachricht, oder schriftlich durch die Übersendung der Reservierungsbestätigung benachrichtigt. Die Buchung ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt wurde.

Anreise und Abreise

Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Schlüsselübergabe in unserer Rezeption (Fereindorf 67, 33165 Lichtenau-Husen) zu den angegebenen Anreisezeiten sowie bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises. Sollte sich Ihre Anreise verzögern, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren.

Wenn nicht anders abgesprochen hat die Abreisen bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Die ausgegebenen Schlüssel sind in der Rezeption oder der Gaststätte im Europa Feriendorf wieder abzugeben. Die angemietete Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu verlassen, das Geschirr ordnungsgemäß abzuwaschen und der Geschirrspüler auszuräumen. Der Müll ist selbstverständlich nach Müllartengetrennt auf unserem Containerplatz zu entsorgen.

Stornierung

Gäste können kostenfrei stornieren, wenn durch behördliche oder gesetzliche Auflagen im Buchungszeitraum Gebiete gesperrt oder die touristische Vermietung untersagt ist und eine Verschiebung auf einen späteren Buchungszeitraum nicht möglich ist.

Bei anderen Stornierungsgründen fallen die folgenden Stornogebühren an, um anfallende Stornokosten bei Nichtantreten der Reise zu vermeiden, empfehlen wir eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen:

  • Bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
  • Bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
  • Ab 2 Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Haustiere

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitnahme von Hunden (pro Wohnung/Haus maximal zwei Hunde) nur in den ausgewiesenen Ferienwohnungen/Ferienhäusern mit Anmeldung sowie schriftlicher Buchungsbestätigung möglich ist. Es fallen Mehrkosten pro Haustier und Tag sowie für die Endreinigung an. Bitte beachten sie dass Hunde im Park an der Leine geführt werden müsen.

Kurtaxe

Gemäß der Abgabenverordnung der Stadt Lichtenau fallen keine Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe an.

Parkordnung

Die Mieter erhalten bei der Schlüsselübergabe ein Exemplar der Parkordnung, alternativ liegt die Parkordnung zur Einsicht in der Rezeption aus bzw ist als Aushang vorhanden. Der Mieter verpflichtet sich die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln und besenrein zu übergeben sowie die Parkordnung und die jeweilige Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages anzusehen. Das Rauchen in ausgeschriebenen Nichtraucher-Ferienwohnungen ist ausdrücklich untersagt. Zusätzliche Personen, als in der Wohnungsbeschreibung angegeben, dürfen die Wohnung nicht bewohnen. Zuwiderhandlung zieht sofortige, fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung nach sich.

Haftung

Der Mieter haftet für die während der Mietzeit durch ihn verursachte entstehende Schäden. Dabei haftet der Mieter auch für solche Schäden, die durch Mitbewohner oder Gäste verursacht worden sind. Sollte das Mietobjekt zu Mietbeginn oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter dies unverzüglich in der Rezeption des Europa-Feriendorfes zu melden bzw, den jeweiligen Vermieter zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.
Bei Verlust der ausgegebenen Schlüssel haftet der Mieter für Ersatz. Der Mieter parkt sein KFZ/Fahrrad grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht bei Nachweis leichter oder grober Fahrlässigkeit.

Reklamationen

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese sind vom Mieter am Anreisetag oder am darauf folgenden Tag mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch an die Rezeption oder den jeweiligen Vermieter weiter zu leiten. Beanstandungen werden schnellstmöglich behoben. Sollte die Beanstandung nicht behoben werden können, sind Ansprüche innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Mietdauer gegen den jeweiligen Vermieter geltend zu machen, danach verfällt der Anspruch.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Paderborn. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Stand: Dezember 2019

Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://www.ec.europa.eu/consumers/odr