Corona-Beschränkungen in NRW Stand 15.01.2022
Durch die erneute Corona-Infektionswelle sind für den Kreis Paderborn ab dem Januar verschiedene Beschränkungen
in Kraft getreten, die bis auf Weiteres gültig bleiben
Die aktuellen Informationen zum Coronavirus und den Beschränkungen finden sie auf dem
Landesportal NRW
Ferienhäuser- und Parks
Touristische Übernachtungsangebote sind erlaubt, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste wieder beherbergen.
Vorraussetzung dafür ist allerdings dass alle Personen vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regel).
Für nicht-touristische Übernachtungen in Hotels etc. (z. B. Geschäftsreisen) gilt die 3G-Regel.
Bedeutet: Die Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Getestete gilt: Sie müssen bei Anreise
einen Negativtest nachweisen und nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Test nachweisen.
Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. So steht es in der Corona-Schutzverordnung.
Einreise aus Risikogebieten
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen,
gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden,
wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das
Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
Ausgangsbeschränkungen
Alle Ausgangsbeschränkungen sind per 22.05.2021 aufgehoben
Gastronomie
Auch Gastronomische Einrichtungen dürfen öffnen. Für Gäste gilt die 2G-plus-Regel, sowohl im Innen- als
auch im Außenbereich. Bedeutet: Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen und
zusätzlich getestet sind. Die Test-Pflicht entfällt bei Geboosterten - und bei doppelt Geimpften, wenn
sie zusätzlich genesen sind, wobei der positive PCR-Test höchstens drei Monate zurückliegen darf.
Für das bloße Abholen von Speisen und Getränken muss man weder geimpft noch genesen oder getestet sein.
Geschäfte
Alle Einzelhandelsbetriebe sind geöffnet. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung dienen nach der 2GPlus Regel geöffnet