Urlaub in Lichtenau-Husen
Europa-Feriendorf
D-33165 Lichtenau-Husen
Teutoburger Wald • Eggegebirge • Sauerland

Corona-Beschränkungen in NRW Stand 15.01.2022

Durch die erneute Corona-Infektionswelle sind für den Kreis Paderborn ab dem Januar verschiedene Beschränkungen in Kraft getreten, die bis auf Weiteres gültig bleiben

Die aktuellen Informationen zum Coronavirus und den Beschränkungen finden sie auf dem Landesportal NRW

Ferienhäuser- und Parks

Touristische Übernachtungsangebote sind erlaubt, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste wieder beherbergen. Vorraussetzung dafür ist allerdings dass alle Personen vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regel).

Für nicht-touristische Übernachtungen in Hotels etc. (z. B. Geschäftsreisen) gilt die 3G-Regel. Bedeutet: Die Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Getestete gilt: Sie müssen bei Anreise einen Negativtest nachweisen und nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Test nachweisen. Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. So steht es in der Corona-Schutzverordnung.

Einreise aus Risikogebieten

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

Ausgangsbeschränkungen

Alle Ausgangsbeschränkungen sind per 22.05.2021 aufgehoben

Gastronomie

Auch Gastronomische Einrichtungen dürfen öffnen. Für Gäste gilt die 2G-plus-Regel, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Bedeutet: Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind. Die Test-Pflicht entfällt bei Geboosterten - und bei doppelt Geimpften, wenn sie zusätzlich genesen sind, wobei der positive PCR-Test höchstens drei Monate zurückliegen darf. Für das bloße Abholen von Speisen und Getränken muss man weder geimpft noch genesen oder getestet sein.

Geschäfte

Alle Einzelhandelsbetriebe sind geöffnet. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung dienen nach der 2GPlus Regel geöffnet